Mediation

Eine Mediation hat viele Vorteile, um einen Konflikt beizulegen. Aufgrund des strukturierten Verfahrens ist eine Mediation zeitlich klar umrissen. In vielen Fällen bietet die Mediation so ein hochwirksames Mittel zur Konfliktlösung. Als zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator (DHBW/IHK) biete ich das Verfahren an.


Meine Motivation ist es, zu unterstützen. Damit Sie sich umfassend und transparent informieren können, stelle ich hier  Informationen rund um das Thema Mediation zur Verfügung. Sie finden in diesem Bereich Antworten auf wichtige Fragen (FAQ), praktische Hinweise für den Ablauf einer Mediation, ein  Fazit sowie Links zum Bundesverband für Mediation und zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss zu den bereitgestellten Inhalten.



FAQ – zur Mediation

 

 

Was ist eine Mediation?
Eine Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien unterstützt, eigenverantwortlich eine Lösung für einen Konflikt zu finden. Der Ablauf gliedert sich in Phasen: Vereinbarung der Zusammenarbeit, Themensammlung, Interessenklärung, Lösungsfindung, Abschlussvereinbarung.

 


Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Mediation?
Die gesetzliche Grundlage ist das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012.

Das Gesetz regelt die Definition, den Ablauf, die Aufgaben des Mediators, die Offenbarungspflichten, die Verschwiegenheitspflicht und die Anforderungen an Ausbildung und Fortbildung von Mediatoren.


 

Was ist das Besondere einer Mediation?

Vier Prinzipien zeichnen eine Mediation besonders aus:

 

Freiwilligkeit: Alle Teilnehmenden nehmen freiwillig teil und können das Verfahren jederzeit beenden.


Neutralität: Der Mediator ist neutral und allparteiisch. Er vertritt keine der beteiligten Parteien, sondern fördert und unterstützt das Gespräch zwischen den Parteien.


Vertraulichkeit: Der Mediator behandelt die Inhalte der Mediation vertraulich. Die Parteien können sich in einer Mediationsvereinbarung auf Vertraulichkeit einigen.


Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien selbst erarbeiten die Lösung, der Mediator unterstützt hierbei die Kommunikation.

 

 

Welche Rolle hat der Mediator?
Der Mediator moderiert und strukturiert den Prozess, trifft aber keine Entscheidungen.

 


Wie finde ich einen geeigneten Mediator?
Über Internetrecherche, Empfehlungen oder spezialisierte Plattformen.

 


Wie lange dauert eine Mediation?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Konflikts und der Einigungsbereitschaft ab. Meist sind mehrere Sitzungen nötig.

 


Was kostet eine Mediation und wer trägt die Kosten?
Die Kosten variieren je nach Mediator und Aufwand. In der Regel werden sie nach Zeitaufwand abgerechnet und individuell vereinbart. Getragen werden die Kosten von denjenigen, die sie beauftragen.

 


Sind die Ergebnisse einer Mediation verbindlich?
Die getroffenen Vereinbarungen können schriftlich festgehalten und – falls gewünscht – auch rechtlich verbindlich gestaltet werden.


 

Welche Konflikte können mediativ gelöst werden?
Mediation ist universell einsetzbar – von familiären, nachbarschaftlichen, betrieblichen bis hin zu wirtschaftlichen Konflikten.

 


Was sind die Rechte und Pflichten während der Mediation?
Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind im Mediationsgesetz geregelt.

 

  • Rechte: Jede Partei hat das Recht auf freiwillige Teilnahme, auf Information über Ablauf und Grundsätze der Mediation sowie auf einen neutralen, unabhängigen Mediator. Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden.

 

  • Pflichten: Die Parteien sind zur aktiven, respektvollen Mitwirkung verpflichtet. Der Mediator muss Neutralität und Verschwiegenheit wahren und ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. Die Offenlegungspflicht verlangt, dass der Mediator mögliche Interessenkonflikte offenlegt.

 

Qualitätssicherung: Der Bundesverband Mediation verpflichtet seine Mitglieder zur Einhaltung ethischer Standards und zur regelmäßigen Fortbildung.
 


Wie wird die Vertraulichkeit sichergestellt?
Vertraulichkeit ist ein zentrales Prinzip der Mediation und gesetzlich im Mediationsgesetz geregelt.

 

  • Für den Mediator: Der Mediator und alle eingebundenen Personen (z. B. Co-Mediatoren, Dolmetscher) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

  • Für die Parteien: Die Parteien selbst sind gesetzlich nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, können dies aber in einer Mediationsvereinbarung regeln.

 

  • Bundesverband Mediation: Der BM verpflichtet seine Mitglieder zur strikten Vertraulichkeit und empfiehlt, die Regeln zur Vertraulichkeit zu Beginn der Mediation gemeinsam festzulegen.

 

Schutzfunktion: Vertraulichkeit schützt die Offenheit im Verfahren und verhindert, dass Aussagen später verwendet werden.


 

Wer legt die Regeln für eine Mediation fest?

Zu Beginn des Mediationsprozesses vereinbaren die Parteien und der Mediator gemeinsam die spezifischen Regeln für die Mediation. Der Mediator hat während der laufenden Mediation die Aufgabe, zu gewährleisten, dass die grundlegenden Prinzipien der Mediation eingehalten werden.

 

 

Was passiert, wenn eine Partei sich nicht an die Regeln hält oder nicht kooperiert?
Die Aufgabe des Mediators ist es, dies offen anzusprechen und geeignete Schritte zur Wiedereinhaltung der Regeln zu ergreifen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Mediation basiert auf Freiwilligkeit und benötigt die aktive Mitarbeit aller Beteiligten.

 

  • Beendigung: Kooperiert eine Partei nicht, kann die Mediation jederzeit von jeder Partei oder vom Mediator beendet werden.

 

  • Folgen: Kommt keine Einigung zustande, steht der Weg zu anderen Verfahren offen.




Ablauf einer Mediation – mit Praxistipps

 

1. Einleitung und Vereinbarung der Zusammenarbeit

Die Mediationsparteien und der Mediator klären, ob Mediation das geeignete Verfahren ist. Die Prinzipien (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortung, Allparteilichkeit) werden erläutert. Es werden gemeinsame Verhaltensregeln festgelegt und ein Mediationsvertrag geschlossen.


  • Praktischer Hinweis:  Nehmen Sie sich Zeit für die Klärung aller Erwartungen und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten freiwillig teilnehmen und die Regeln akzeptieren.

 

2. Themensammlung

Jede Partei schildert ihre Sichtweise und Anliegen. Die Mediator:innen achten auf Ausgewogenheit und helfen, alle relevanten Themen sichtbar zu machen. Die Themen werden gemeinsam abgestimmt und priorisiert.


  • Praktischer Hinweis:  Notieren Sie alle Themen offen und wertfrei. Auch scheinbar kleine Anliegen können für die Lösung wichtig sein.


3. Interessenklärung („Was steckt hinter dem Konflikt?“)

Die tieferliegenden Interessen, Bedürfnisse und Motive der Parteien werden herausgearbeitet. Ziel ist gegenseitiges Verständnis, nicht zwingend Einigkeit. Die Mediator:innen fördern die direkte Kommunikation und das Verständnis für die Sichtweisen der anderen.


  • Praktischer Hinweis:  Versuchen Sie, nicht nur Positionen, sondern auch die dahinterliegenden Beweggründe zu benennen. Das schafft oft neue Lösungswege.


4. Entwicklung von Lösungsoptionen

Die Parteien entwickeln gemeinsam kreative Lösungsmöglichkeiten. Die Mediator:innen unterstützen durch Methoden, machen aber keine eigenen Vorschläge. Die Optionen werden gesammelt, diskutiert und auf Umsetzbarkeit geprüft.


  • Praktischer Hinweis:  Seien Sie offen für ungewöhnliche Ideen und prüfen Sie gemeinsam, was realistisch und für alle akzeptabel ist.


5. Abschlussvereinbarung

Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen werden in einer Abschlussvereinbarung (meist schriftlich) festgehalten. Die Parteien entscheiden über den Inhalt, der vorgelesen und von allen unterschrieben wird. Bei Bedarf kann die Vereinbarung rechtlich geprüft werden.


  • Praktischer Hinweis:  Halten Sie die Vereinbarung so konkret wie möglich fest. Klare Formulierungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.


6. (Optional) Nachhaltungstermin

In manchen Fällen wird ein Nachhaltungstermin vereinbart, um die Umsetzung der Vereinbarung zu reflektieren und ggf. nachzusteuern.


  • Praktischer Hinweis:  Nutzen Sie diesen Termin, um gemeinsam zu prüfen, ob die Vereinbarungen im Alltag funktionieren und ob Anpassungen nötig sind.




Zusammenfassendes Fazit:


  • Die Teilnahme an einer Mediation ist jederzeit freiwillig und kann von jeder Partei beendet werden.


  • Der Mediator ist neutral, unabhängig und trifft keine Entscheidungen für die Parteien. Er ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.


  • Eine Abschlussvereinbarung kann – falls gewünscht – rechtlich verbindlich gestaltet werden.


  • Externe Berater:innen (z. B. Anwälte) können hinzugezogen werden, um die Interessen der Parteien zu wahren.


  • Mediation eignet sich besonders, wenn die Parteien auch in Zukunft miteinander zu tun haben werden (z. B. Nachbarn, Kollegen, Geschäftspartner, Familie).


  • Die Mediation fördert eigenverantwortliche Lösungen.


  • Eine gute Vorbereitung, Offenheit für die Sichtweisen der anderen und die Bereitschaft, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, erhöhen die Erfolgschancen einer Mediation erheblich.



Links zu weiterführenden Informationen:


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über Mediation:

BMJV - Mediation - Mediation


Bundesverband Mediation 
Bundesverband Mediation e.V. (BM) 




Haftungsausschluss


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